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Einzugsermächtigung oder Abbuchung?

Bei der Einzugsermächtigung wird dem Zahlungsempfänger das Recht gewährt, dass geforderte Geld vom Konto abzubuchen. Der Vorteil ist hierbei, dass Sie immer die Möglichkeit die Lastschrift zu widerrufen, wenn Ihr Geld nicht rechtmäßig abgebucht wurde. Sie haben ab diesem Zeitpunkt sechs Wochen Zeit das Geld zurückzubuchen.

Bei einem Abbuchungsauftrag hingegen, wird von Ihnen ein Auftrag an die Bank erteilt, Geld auf ein anderes Konto zu überweisen. In diesem Fall ist es Ihnen nicht mehr möglich, sich das Geld wieder zu holen.

Sollten Sie sich für ein Lastschriftverfahren entschieden haben, ist es wichtig, immer für eine Deckung des Kontos zu sorgen, oder den Dispokredit nicht zu überziehen. Da es bei einem ungedeckten Konto zu Rückbuchungsgebühren kommen kann, die Ihnen die Bank auferlegt.